Paris Jackson beantragt Zahlung aus Michael Jacksons Nachlass an Familientrust
Eine am 29. Oktober 2026 eingereichte Petition verlangt, dass das Gericht eine Überweisung aus dem Nachlass an den Trust für Michael Jacksons drei Kinder anordnet. Die Anhörung ist für den 4. Dezember angesetzt.

Paris Jackson hat einen Richter in Los Angeles aufgefordert, eine Überweisung aus dem Nachlass in den Michael Jackson Family Trust anzuordnen. Der Fonds soll sie und ihre Brüder Prince und Bigi versorgen. Die Petition ging am 29. Oktober 2026 ein, mehr als 17 Jahre nach dem Tod des Sängers im Juni 2009.
Paris, Sängerin und Schauspielerin, wirft den Verwaltern des Nachlasses vor, die Ausstattung des Trusts seit Jahren zu verschleppen, obwohl das Erbe des verstorbenen Sängers seit 2009 reichlich Einnahmen abwirft. Der Antrag reiht sich in mehrere Auseinandersetzungen zwischen ihr und den Verantwortlichen des Nachlasses ein, allen voran mit John Branca, dem Nachlassverwalter, der ihn derzeit leitet.
Was der Trust zahlen sollte
Nach den Bedingungen des Trusts sollten die Geschwister mit 21 Jahren erstmals Erträge aus ihrem jeweiligen Anteil erhalten. Mit 30 sollten sie Zugriff auf einen Teil des Kapitals bekommen, mit 35 und 40 folgen weitere Auszahlungen. Paris hält dagegen, der Trust habe die Mittel, die er eigentlich halten müsste, bis heute nicht erhalten. In ihrer Petition heißt es, die Verwalter verfügten über genug Ressourcen für eine Teilüberweisung.
Ihre Anwälte verweisen auf die großen Geschäfte des Nachlasses: den Verkauf der Anteile an EMI Music Publishing 2018, den Verkauf der Neverland Ranch 2020 und eine Vereinbarung mit Sony aus dem Jahr 2023 über Jacksons Musik und weitere geistige Eigentumsrechte. Laut Antrag flossen dem Nachlass dadurch erhebliche Barmittel zu, noch vor Steuern und Kosten. Ein Finanzbericht vom Dezember 2024 wies Bargeld und liquide Mittel aus; einen Teil dieser Summe könne man nach Ansicht von Paris an den Trust ausschütten. Sie beantragt, das Gericht möge die Überweisung anordnen oder ersatzweise den Betrag festsetzen, den es für angemessen hält.
Ein Rechtsstreit mit Vorgeschichte
Es ist nicht das erste Mal, dass Paris die Führung des Nachlasses angreift. Im Mai erstritt sie eine günstige Entscheidung in einem Streit um Boni, die 2018 an externe Anwaltskanzleien gezahlt worden waren; ein Richter ordnete deren Rückzahlung an den Nachlass an. Im Oktober legte sie in einem weiteren Verfahren Einspruch gegen Branca ein. Sie wirft ihm vor, seiner Rechenschaftspflicht über die Finanzen des Nachlasses nicht nachgekommen zu sein und nicht ausreichend über dessen Verwaltung informiert zu haben. Zudem stellte sie die Verwaltungsvergütung in Frage, die der Nachlassverwalter erhält.
Über den neuen Antrag entscheidet ein Richter in Los Angeles nach einer Anhörung am 4. Dezember. Über die Details der Petition hatte zuerst People unter Berufung auf Gerichtsunterlagen berichtet.
Quellen
Mit KI-Unterstützung von der Redaktion erstellt.
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